Führerscheingutachten

Schon aus Gründen der eigenen Sicherheit sollten Auto-, LKW- und Motorradfahrer regelmäßig einen Sehtest machen lassen. Nach Überprüfung der Sehschärfe, des Gesichtsfelds, des Farbsehens, des räumlichen Sehens sowie der Blendempfindlichkeit kann man sich wieder sicher sein, den Verkehr voll und ganz im Blick zu haben.

Für PKW, LKW, Bus und Taxi

Nicht ohne Hinterrgund schreibt der Gesetzgeber deswegen für LKW-Fahrer ab 50 Jahren, die einen LKW ab einer Nutzlast von 3,5 Tonnen führen, eine regelmäßige  Verkehrstauglichkeitsprüfung vor. Alle 5 Jahre müssen sie ihren Führerschein verlängern lassen und dafür ein Verkehrstauglichkeitsgutachten vorlegen. Dieses beinhaltet auch ein Führerscheingutachten vom Augenarzt. Darin bescheinigen wir Ihnen Ihre Fahrtauglichkeit. Das Gutachten muss von einem speziell qualifizierten Arzt durchgeführt werden. 

  • Für die Führerscheine C, CE, C1, C1E, D DE, D1, D1E sowie die Personenbeförderung (P-Schein, Taxi) benötigen Sie ebenfalls ein augenärztliches Gutachten (Honorar: 47, 03 EUR).

  • Für die Klassen A, B, M, L, S und T benötigen Sie dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe (unter 0.7/0.7), sonst reicht ein augenärztliches Attest nach DIN 58 220 aus (Honorar: 47, 03 EUR).

 

Für Sportbootführerschein und Flugtauglichkeit

Im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit testen wir auch Ihr optimales Sehvermögen:

•  für ein ärztliches Attest für den Sportboot-Führerschein
•  für eine Flugtauglichkeitsuntersuchung der Augen